Die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) wird mindestens 1x jährlich durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen.
Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Fachbeirates Energieeffizienz. Sie kann mit 2/3-Mehrheit auch Mitglieder des Vorstandes und mit 3/4-Mehrheit auch Mitglieder des Aufsichtsrates abwählen.
Die Jahresergebnisverwendung wird von ihr beschlossen. Sie fasst darüber hinaus auf Grundlage der Tagesordnung Beschlüsse zu einzelnen Anträgen/Beschlussvorlagen.