BEG BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen

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Start Häufig gestellte Fragen Fragen zur Mitgliedschaft

Mitglied der BEG kann werden, wer Energiekunde der Stadtwerke Wolfhagen GmbH (SWW) ist. Dies können natürliche oder juristische Personen, aber auch Personengesellschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Außerdem können natürliche Personen, die im Haushalt eines Energiekunden der SWW gemeldet sind, Mitglied werden.

Ja, wenn ihre gesetzlichen Vertreter die Beitrittserklärung unterzeichnen und die Energiekundeneigenschaft des Haushalts gegeben ist.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zulassung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.

Sie reichen Ihre Beitrittserklärung und das Formular „ Weitere Angaben zur Mitgliedschaft“ bei der BEG ein. Der Vorstand bearbeitet die eingereichten Beitrittserklärungen und lässt die Mitgliedschaft zu. Sie erhalten mit der Zulassung Ihre Mitgliedsnummer und die Bankverbindung schriftlich mitgeteilt, zu der Sie Ihre Geschäftsanteile einzahlen können ( Bitte vorher keine Überweisungen!). Dies kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen, da der Vorstand ehrenamtlich arbeitet.

Wichtig: Lesen Sie sich die Satzung vorher gründlich durch. Sie ist unsere „Vertragsgrundlage“.

Die Formulare und die Satzung können Sie sich von unserer Internetseite herunterladen. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder telefonisch anfordern.

Jedes Mitglied darf laut Satzung maximal 40 Geschäftsanteile á 500,00 EUR erwerben. Bis auf weiteres werden allerdings nur insgesamt 5 Anteile pro Mitglied für Beitritts-/Aufstockungsanträge ab dem 5. April 2016 zugelassen.

 

Es gibt im Moment nur begrenzte Möglichkeiten für die BEG, neue Mitgliedergelder langfristig wirtschaftlich im Sinn der Satzung einzusetzen.  Daher wird der Vorstand situationsabhängig von seinem Recht Gebrauch machen, die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile zu beschränken. Die Zulassungseinschränkung bedeutet einen „Bestandsschutz“ für die Mitglieder, die in den Anfangsjahren ihr Geld der BEG anvertrauten und das Anlaufrisiko trugen.

Wir möchten jedoch weiter Gestalter der Energiewende vor Ort gewinnen und möglichst vielen eine Mitgliedschaft ermöglichen, daher kein Aufnahmestopp, sondern nur eine Zulassungseinschränkung.

Unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile kann jedes Mitglied von den Projekten des Energieeffizienzfonds profitieren, indem es finanzielle Zuschüsse und Anreize zur Energieeinsparung im Haushalt und zum Einsatz energieeffizienter Geräte nutzt. Langfristig wird damit Energie eingespart, das Klima geschützt und der eigene Geldbeutel geschont.

Durch die Beteiligung der BEG an der SWW als Gesellschafter, einschließlich Sitz und Stimme im Aufsichtsrat der SWW, erhalten die Mitglieder/Bürger Mitsprache- und Vetorechte bei der strategischen Ausrichtung ihres regionalen Energieversorgers. So wird die Ausrichtung auf erneuerbare Energien und die Entwicklung ökologischer Themenfelder ebenso gesichert, wie der Erhalt der SWW als regionaler Energieversorger und damit auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort.

Sie stärken dadurch, dass Sie Stromkunde sind, Ihr eigenes Unternehmen, die Stadtwerke Wolfhagen GmbH. Gemeinsam machen sich die SWW und die BEG stark für Erneuerbare Energien und somit die Energiewende vor Ort.

Auf der Homepage der SWW das Anmeldeformular direkt online zum Bezug vom Elektrizität und/oder Gas ausfüllern oder bei der SWW anrufen und telefonisch die Antragsunterlagen anfordern.

Stadtwerke Wolfhagen GmbH , www.stadtwerke-wolfhagen.de , Fon: 05692- 99 634 10

Jedes Mitglied darf laut Satzung maximal 40 Geschäftsanteile a`500,00 EUR erwerben.

Es gibt im Moment nur begrenzte Möglichkeiten für die BEG, neue Mitgliedergelder langfristig wirtschaftlich im Sinn der Satzung einzusetzen. Daher wird der Vorstand situationsabhängig von seinem Recht Gebrauch machen, die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile zu beschränken.  Diese Zulassungseinschränkung bedeutet einen „Bestandsschutz“ für die Mitglieder, die in den Anfangsjahren ihr Geld der BEG anvertrauten und das Anlaufrisiko trugen.

Zum Erwerb weiterer Geschäftsanteile finden Sie die „Beitritts-/ Beteiligungserklärung“ auf unserer Internetseite zum Ausdrucken. Bitte senden Sie sie ausgefüllt und unterschrieben an unsere Postanschrift zurück.

Ratenzahlung auf den ersten Geschäftsanteil kann vom Vorstand gewährt werden. Die 1.Rate beträgt mindestens 50,00€ und ist sofort zu zahlen. Die weitere Summe ist innerhalb von 2 Jahren zu erbringen (§3 Abs. 5 der Satzung).

Die Ratenzahlungsmöglichkeit gilt nur für Mitglieder, die nur einen Geschäftsanteil erwerben.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Kündigung ist frühestens nach Ende der 5-jährigen Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Danach gilt die 2-jährige Kündigungsfrist. Das Geschäftsguthaben (=Auseinandersetzungsguthaben)  wird nach Maßgabe der § 4 Absätze 2 und 3 der Satzung ausgezahlt.

Kurzfristig kann ein Mitglied aus der BEG ausscheiden, wenn jemand, der die Mitgliedsvoraussetzungen erfüllt (Stromkunde bzw. im Haushalt eines Stromkunden gemeldet, max. 40 Anteile), die Geschäftsanteile übernimmt (kauft).

Formulare zur Übertragung von Geschäftsguthaben fordern Sie bitte bei uns an.

Das Mitglied scheidet mit dem Tod aus und die Erben erhalten das eingezahlte Geschäftsguthaben (=Auseinandersetzungsguthaben) nach Maßgabe des §4 Abs.2 und 3 der Satzung ausbezahlt. Die Erben können auch beschließen, dass einer von ihnen die Anteile des Verstorbenen übernimmt. Dann müsste der Übernehmer die Mitgliedsvoraussetzungen erfüllen (Energiekunde bzw. im Haushalt eines Energiekunden gemeldet, max. 40 Anteile.)

Der Vorstand kann ein Mitglied, das nicht mehr Strom- / Gaskunde der SWW ist bzw. nicht mehr im Haushalt eines Strom- / Gaskunden gemeldet ist, von der Mitgliedschaft ausschließen.

Zum Ende des Geschäftsjahres endet die Mitgliedschaft. Das Geschäftsguthaben (= Auseinandersetzungsguthaben)  wird nach Maßgabe der § 4 Absätze 2 und 3 der Satzung ausgezahlt.






 
Für Mitglieder der BEG!
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