Seit dem 1.7.2017 ist die
Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen eG (BEG) Gesellschafterin am Windpark
Stiftswald bei Kaufungen und Helsa mit einem Anteil von 4 %. "Die
finanzielle Beteiligung am Windpark Rohrberg bedeutet für die BEG ein breiter
aufgestelltes Engagement in der Region“, erklärt BEG-Vorstandsvorsitzender
Wilfried Steinbock. Das Interesse an der Mitgliedschaft in der BEG sei
ungebrochen. Allerdings musste in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der
Geschäftsanteile für Neumitglieder auf 5 begrenzt werden. Es fehlte der BEG
schlichtweg an Projekten, in die die
neuen Gelder der Mitglieder satzungsgemäß und wirtschaftlich investiert werden
konnten. Die Reform des EEG entziehe den Bürgerenergiegenossenschaften die
Grundlage für risikoarme Investitionen in eigene Erneuerbare-Energie-Projekte. Projektiert
und gebaut wurde der Windpark mit 8 Windkraftanlagen von der Städtische Werke
AG Kassel (SW KS AG), die 67 Prozent der Gesellschaftsanteile an weitere
Anteilseigener in der Region übertrug. Neue Gesellschafter
sind die sechs
Bürgerenergiegenossenschaften Kassel & Söhre, Wolfhagen,
KaufungerWald, Waldhessische Energiegenossenschaft, die Bürgerenergie
Werra-Meißner und DEIN-Deine Energie in Niestetal. Weitere Eigner sind die
Partnerstadtwerke aus der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) Eschwege und Bad
Sooden-Allendorf, die Gemeinde Kaufungen, die Gemeindewerke Lohfelden sowie die
Kommunalwerke Region Kassel – ein Unternehmen der Kommunen Baunatal, Lohfelden,
Söhrewald, Ahnatal, Fuldatal und Vellmar. Der
Vorstandsvorsitzende der Städtische Werke AG, Dr. Michael Maxelon, freut sich,
dass der Windpark nicht nur durch seine breite Verankerung in Nordhessen ein
Erfolg ist. Er wird auch entscheidend dazu beitragen, die Stromerzeugung der
Region sauberer zu machen. Er wird mit seinem prognostizierten Windertrag von
73 Gigawattstunden jährlich fast 25.000 Haushalte versorgen. Wie melde ich mein Interesse an? a) Bestehende Mitglieder füllen hierzu das Formular „Beitrittserklärung“ aus und senden es unterschrieben in Papierform an die BEG. Oder Sie holen es sich während der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr). Anträge, die ab Januar 2016 eingegangen sind, werden bereits berücksichtigt und müssen nicht neu gestellt werden. Alle anderen Anträge aus den Jahren 2014 und 2015, denen bisher nicht zugestimmt wurde, müssen ggf. neu gestellt werden, da wir nicht davon ausgehen können, dass Ihre Wünsche noch unverändert bestehen. b) Neumitglieder füllen hierzu die Formular „Beitrittserklärung“ und „weitere Angaben zur Mitgliedschaft“ aus und senden es unterschrieben in Papierform an die BEG. Das Formular sowie auch die Satzung finden Sie auf unserer Internetseite unter „Mitgliedschaft“ oder Sie holen sich die Unterlagen während der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).