BEG BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen

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Start Aktuelles Beteiligung Windpark Stiftswald

Seit dem 1.7.2017 ist die Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen eG (BEG) Gesellschafterin am Windpark Stiftswald bei Kaufungen und Helsa mit einem Anteil von 4 %.

 "Die finanzielle Beteiligung am Windpark Rohrberg bedeutet für die BEG ein breiter aufgestelltes Engagement in der Region“, erklärt BEG-Vorstandsvorsitzender Wilfried Steinbock. Das Interesse an der Mitgliedschaft in der BEG sei ungebrochen. Allerdings musste in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der Geschäftsanteile für Neumitglieder auf 5 begrenzt werden. Es fehlte der BEG schlichtweg an  Projekten, in die die neuen Gelder der Mitglieder satzungsgemäß und wirtschaftlich investiert werden konnten. Die Reform des EEG entziehe den Bürgerenergiegenossenschaften die Grundlage für risikoarme Investitionen in eigene Erneuerbare-Energie-Projekte.


Projektiert und gebaut wurde der Windpark mit 8 Windkraftanlagen von der Städtische Werke AG Kassel (SW KS AG), die 67 Prozent der Gesellschaftsanteile an weitere Anteilseigener in der Region übertrug. Neue Gesellschafter sind die sechs  Bürgerenergiegenossenschaften Kassel & Söhre, Wolfhagen, KaufungerWald, Waldhessische Energiegenossenschaft, die Bürgerenergie Werra-Meißner und DEIN-Deine Energie in Niestetal. Weitere Eigner sind die Partnerstadtwerke aus der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) Eschwege und Bad Sooden-Allendorf, die Gemeinde Kaufungen, die Gemeindewerke Lohfelden sowie die Kommunalwerke Region Kassel – ein Unternehmen der Kommunen Baunatal, Lohfelden, Söhrewald, Ahnatal, Fuldatal und Vellmar.


Der Vorstandsvorsitzende der Städtische Werke AG, Dr. Michael Maxelon, freut sich, dass der Windpark nicht nur durch seine breite Verankerung in Nordhessen ein Erfolg ist. Er wird auch entscheidend dazu beitragen, die Stromerzeugung der Region sauberer zu machen. Er wird mit seinem prognostizierten Windertrag von 73 Gigawattstunden jährlich fast 25.000 Haushalte versorgen.

Wie melde ich mein Interesse an? 

a) Bestehende Mitglieder füllen hierzu das Formular „Beitrittserklärung“ aus und senden es unterschrieben in Papierform an die BEG.

Oder Sie holen es sich während der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).

Anträge, die ab Januar 2016 eingegangen sind, werden bereits berücksichtigt und müssen nicht neu gestellt werden. Alle anderen Anträge aus den Jahren 2014 und 2015, denen bisher nicht zugestimmt wurde, müssen ggf. neu gestellt werden, da wir nicht davon ausgehen können, dass Ihre Wünsche noch unverändert bestehen.

 

b) Neumitglieder füllen hierzu die Formular „Beitrittserklärung“ und „weitere Angaben zur Mitgliedschaft“ aus und senden es unterschrieben in Papierform an die BEG. Das Formular sowie auch die Satzung finden Sie auf unserer Internetseite unter „Mitgliedschaft“ oder Sie holen sich die Unterlagen während der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).



 
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