BEG BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen

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Start Aktuelles Beteiligung Rohrberg

Nach gründlicher Prüfung haben Vorstand und Aufsichtsrat der BEG entschieden, die angebotene Beteiligung in Höhe von 8,3 % Gesellschafteranteil am entstehenden Windpark Rohrberg im Kaufunger Wald (Werra-Meißner-Kreis) anzunehmen.

Der Windpark besteht aus 5 Windkraftanlagen Typ ENERCON E-115, je 3 Megawatt, 149 m Nabenhöhe. Prognostizierte durchschnittliche Windgeschwindigkeit 7 Meter / Sekunde. 3 Anlagen gingen bereits Ende 2015 in den Probebetrieb, die Inbetriebnahme der weiteren 2 Anlagen ist für das 1. Quartal 2016 geplant. Betreiberin: Windpark Rohrberg GmbH & Co. KG; Gesellschafter: Städt.Werke Kassel AG ( 25,1 %) sowie regionale Energiegenossenschaften, Stadtwerke und das Kommunalwerk Region Kassel ( zusammen 74,1 %).

Mit der Beteiligung ist für die BEG ein Kapitalbedarf in Höhe von ca. 500.000 EUR verbunden. Aus diesem Grund wird die Zulassungsbeschränkung von 5 Geschäftsanteilen vorübergehend aufgehoben. Alle Mitglieder erhalten somit die Möglichkeit, ihre Beteiligungen auch über 5 Anteile hinaus aufzustocken. Die Mitglieder erhalten hierzu im Laufe der 10. Kalenderwoche ein entsprechendes Schreiben per E-Mail oder per Post.

Bis zum 31.März 2016 werden sämtliche Aufstockungswünsche gesammelt.

Übersteigt das zum Stichtag angemeldete Interesse den Kapitalbedarf, entscheidet der Vorstand nach einem festzulegenden Verteilschlüssel über die Anzahl der zugelassenen weiteren Geschäftsanteile.

Ein gewisses Kontingent hält der Vorstand für Neumitglieder vor, denn die Stärkung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH über weitere BEG-Mitgliedschaften ist neben der Mitgliederpflege ein wichtiges Anliegen unserer Genossenschaft.


Neumitglieder sind ausdrücklich erwünscht und werden über die Tagespresse informiert werden. Anmeldungen sind unbefristet - die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile kann durch den Vorstand eingeschränkt werden.

Wie melde ich mein Interesse an? 

a) Bestehende Mitglieder füllen hierzu das Formular „Beitrittserklärung“ aus und senden es unterschrieben bis zum 31.März 2016 in Papierform an die BEG.

Oder Sie holen es sich während der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).

Anträge, die ab Januar 2016 eingegangen sind, werden bereits berücksichtigt und müssen nicht neu gestellt werden. Alle anderen Anträge aus den Jahren 2014 und 2015, denen bisher nicht zugestimmt wurde, müssen ggf. neu gestellt werden, da wir nicht davon ausgehen können, dass Ihre Wünsche noch unverändert bestehen.

 

b) Neumitglieder füllen hierzu die Formular „Beitrittserklärung“ und „weitere Angaben zur Mitgliedschaft“ aus und senden es unterschrieben in Papierform an die BEG. Das Formular sowie auch die Satzung finden Sie auf unserer Internetseite unter „Mitgliedschaft“ oder Sie holen sich die Unterlagen während der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).

 
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