BEG BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen

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Start Aktuelles Mitgliederinfo

1. Satzungsänderung eingetragen
Die in der 4.Generalversammlung vom 22.11.2014 beschlossene Satzungsänderung wurde beim Registergericht Kassel am 13.01.2015 eingetragen und ist seitdem wirksam.
Damit ist die am 30.11.2014 geschehene Registrierung bei der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) vorbehaltlos gültig.
Die BEG zählte bundesweit zu den ersten Genossenschaften, die die Registrierung erhielten.


2. Generalversammlung am 21.11.2015 - Dividendenzahlung
Nach Entscheidung der 5. Generalversammlung über die Höhe der auszuschüttenden Dividende des Geschäftsjahres 2014/2015 wird die Auszahlung der Dividende am 15.12.2015 erfolgen.
Die Dividende berechnet sich aus der Höhe des Geschäftsguthabens des Mitglieds im Geschäftsjahr 2014/2015 (01.10.14 bis 30.09.15). Bei Neumitgliedern und Aufstockungen wird die Dividende anteilig für
den Zeitraum der vollen Kalendervierteljahre seit Einzahlung im Geschäftsjahr berechnet.
Beachten Sie bitte, dass nur Freistellungsaufträge (FA) / Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV), die bis zum 30.11.2015 in Papierform bei uns eingehen, bei der diesjährigen Dividendenzahlung berücksichtigt
werden können. (Unbefristete Freistellungsaufträge der letzten Jahre bleiben bestehen.)
Für diejenigen, die bis zum 30.11.2015 keinen FA / keine NV einreichen, werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.
Um den Papier- undPortoaufwand gering zu halten, erhalten nur diejenigen Mitglieder im Januar eine Steuerbescheinigung, bei denen Abzüge vorgenommen wurden. (Null-Bescheide werden nur auf besondere Anforderung erteilt.)
Bitte beachten Sie: Wenn uns ein FA oder eine NV-Bescheinigung vorliegt, Ihre persönliche Steuer-ID, die Ihnen vom Finanzamt mitgeteilt wurde, aber noch fehlt, dürfen wir für Dividendenzahlungen ab dem
01.01.2016 den Freistellungsauftrag bzw. die NV-Bescheinigung nicht mehr beachten. Wir werden diejenigen Mitglieder, bei denen uns die Steuer-ID noch fehlt, per Mail oder schriftlich benachrichtigen.
Damit wir jährlich Ihre aktuellen Kirchensteuermerkmale beim Bundeszentralamt für Finanzen abrufen können, ist es erforderlich, dass Sie uns Namens- bzw. Anschriftenänderungen zeitnah mitteilen.



3. Zulassungsbeschränkung für Neumitglieder / Aufstocker
Auch nach der Registrierung durch die BaFin besteht weiterhin (bis auf Widerruf) die seit Januar 2014 beschlossene Zulassungsbeschränkung auf insgesamt 5 Geschäftsanteile für Neumitglieder oder
bestehende Mitglieder, die weitere Geschäftsanteile aufstocken wollen.
Leider haben sich im vergangenen Geschäftsjahr keine Projekte umsetzen lassen, in die satzungsgemäß neue Mitgliedergelder investiert werden konnten.
Für 2016 zeichnen sich Möglichkeiten ab: Den nordhessischen Energiegenossenschaften wurden Beteiligungen an den im Bau befindlichen Windparks Rohrberg und Stiftswald der Städtische Werke Kassel
AG und an einem geplanten Windpark Kreuzstein der Stadtwerke-Union-Nordhessen GmbH (SUN) in Aussicht gestellt. Ob einzelne oder mehrere Beteiligungen eingegangen werden, entscheiden Vorstand und
Aufsichtsrat nach Vorliegen der Vertragsunterlagen.
Über eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkung informieren wir alle Mitglieder schriftlich.



4. "Preisregen" für die Stadtwerke Wolfhagen GmbH (SWW)
Am 8.10.2015 wurden die SWW in Berlin mit dem vom Handelsblatt ausgelobten "Energy Award 2015" in der Kategorie "Stadtwerke & Utilities" ausgezeichnet. Der "Energy Award" wird auch als der "Oskar der
bundesdeutschen Energiebranche" bezeichnet.
Am 17.10.2015 erhielten die SWW den "Deutschen Solarpreis 2015" in Schwelm überreicht. Diesen Preis verleiht die "Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien, Eurosolar e.V." jährlich an
wegweisende Energie-Akteure. Der Verband Eurosolar e.V. wurde vom Träger des alternativen Nobelpreises, dem leider zu früh verstorbenen Hermann Scheer, gegründet.
Die Stadtwerke punkteten jeweils mit dem bundesweit einzigartigen Modell der genossenschaftlichen Bürgerbeteiligung am Stadtwerk zur Umsetzung der Energiewende vor Ort.



5. Aktuelle Aktion des Fachbeirats Energieeffizienz verlängert:
Zuschuss zum Kauf energiesparender Haushaltsgeräte
Da von unseren Mitgliedern rege in Anspruch genommen, wird diese Zuschussaktion um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2016 verlängert. Zum Inhalt des Zuschussprogramms verweisen wir auf die Startseite
unseres Internetauftritts, dort ist das Merkblatt wiedergegeben. Das Merkblatt kann in Papierform im BEGBüro während der Geschäftszeit abgeholt werden.



6. Zwei neue Aktionen des Fachbeirats Energieeffizienz ab 22.11.2015:
a) Zuschuss zum Kauf programmierbarer Heizkörperventile , gegebenenfalls mit Steuerungseinheit Hintergrund: Bereits ein Grad weniger Heiztemperatur genügt, um 6 % Heizenergie zu sparen, so die
Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus benötigt man über den Tag betrachtet nicht in jedem Raum
eine konstant hohe Raumtemperatur.
Programmierbare Heizungsventile schaffen auf die Lebensgewohnheiten abgestimmt Abhilfe. Sie ersetzen einfach herkömmliche Heizkörperventile durch programmierbare. Die Anschaffung einer kompletten Steuerungseinheit ist nicht Voraussetzung.
Pro Mitglied wird der Kauf von maximal drei Heizkörperventilen gefördert mit maximal je 10 € / Stück. Sollte ergänzend eine Zentraleinheit zur Steuerung angeschafft werden, wird diese mit weiteren 50 € / Haushalt bezuschusst.
Beginn der Aktion: ab der 5.Generalversammlung am 21.11.2015; Ende der Aktion: 31.12.2016. Es sind die Originalrechnungen / -kaufbelege einzureichen, aus denen ersichtlich ist, welcher Gegenstand wann
gekauft wurde. Der Fachbeirat Energieeffizienz informiert im Infoblatt Nr. 2 allgemein zur Nutzung von programmierbaren Heizkörperventilen. Das Infoblatt Nr. 2 kann im BEG-Büro während der Geschäftszeit abgeholt werden.


b) Zuschuss zu BAFA-geförderter Energieberatung
Hintergrund: Aufgrund einer Neuregelung der Förderrichtlinien ab 01.03.2015 kann eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung) bei einem Ein-/Zweifamilienhaus (bis zwei Wohneinheiten) mit bis 60% der
Bruttosumme max. 800 € durch die BAFA gefördert werden. Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten) Zuschuss max. 1.100 €.
Voraussetzung ist eine BAFA zertifizierte Energieberatung. Zusätzliche Förderungen durch Dritte sind möglich. 90% des Honorars darf dabei nicht überschritten werden, der Kunde muss 10% der Kosten als
Eigenanteil tragen.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html
http://bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=167996.html
Die BEG fördert ihre Mitglieder zusätzlich in folgender Form:
Pro Haushalt wird eine Energieberatung durch einen BAFA-zertifizierten Energieberater finanziell mit pauschal 150 € gefördert, soweit dadurch die Gesamtförderung nicht mehr als 90 % des Bruttobetrages der
Energieberatungskosten umfasst. Beginn der Aktion: ab der 5. Generalversammlung am 21.11.2015; Ende der Aktion: 31.12.2016.
Es sind die Originalrechnung der Energieberatung und der BAFA-Förderbescheid, jeweils lautend auf das Mitglied, einzureichen.



7. BEG beim "Wolfhager Energiefest" am 18.10.2015
Das Wolfhager Energiefest wurde federführend von der Energie Offensive Wolfhagen organisiert, um die Erfolge der Stadt Wolfhagen und ihrer Bürger auf dem Weg zur 100 %-Versorgung aus Erneuerbaren
Energien und zur energie-effizienten Stadt zu feiern. Die BEG war mit einem Stand und einer Mitmachaktion für Kinder und Jugendliche vertreten. Die vom Fachbeirat Energieeffizienz vorbereiteten
kleinen Experimente zum Thema "Energie" faszinierten Jung und Alt und boten Anlass, über die BEG und den geplanten "Energiegarten" ins Gespräch zu kommen.



8. Kontakt / BEG-Geschäftsstelle
Anschrift: Triangelstr.19, 34466 Wolfhagen
Telefonnummer: 05692 / 99 605 12
Geschäftszeit: dienstags von 16 – 18 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. www.beg-wolfhagen.de
V.i.S.d.P. Iris Degenhardt-Meister, BEG Wolfhagen eG




 
Für Mitglieder der BEG!
Zuschussprogramm Haushaltgeräte
(verlängert bis auf Weiteres)

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Zuschussprogramm zu BAFA-geförderter
Vor-Ort-Energieberatung
(verlängert bis auf Weiteres)








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Zuschussprogramm Heizkörperthermostate
(verlängert bis auf Weiteres)

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Zuschussprogramm Elektrofahrräder
(verlängert bis auf Weiteres)

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Zuschussprogramm Ladestation für Elektroautos

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